Soforthilfeprogramm
2-tägiges Soforthilfeprogramm
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Einleitung von Sofortmaßnahmen (z.B. aktive Unterstützung bei Banken, Krankenkassen, Finanzamt, Lieferanten oder Maßnahmen zur Verringerung der Außenstände)
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Ermittlung der tatsächlichen Ursachen bestehender Probleme
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Unterbreitung konkreter Lösungsvorschläge
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Wenn möglich, direkte Umsetzung der Lösungsvorschläge
Am Ende des Soforthilfeprogramms …
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Natürlich können auch wir nicht alle Probleme innerhalb von zwei Tagen lösen. Das bedeutet, dass es immer Lösungsansätze geben wird, die wir in dieser kurzen Zeit nur skizzieren oder initiieren können. Zu diesen Punkten setzen wir uns am Ende erneut mit dem Unternehmer zusammen und prüfen, wer diese Aufgaben ab dem nächsten Tag praktisch umsetzen kann.
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Kann der Unternehmer dies selbst übernehmen, wenn er einige Tipps bekommt? Hat er im Freundes- oder Bekanntenkreis einen Fachmann, den wir einbinden können? Hat er in der Vergangenheit bereits mit Experten zusammengearbeitet, die nun weiterhin unterstützen können?
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Falls der Unternehmer hier Unterstützung hat, organisieren wir die Übergabe der Aufgaben an diese Person und schließen damit die Arbeiten im Rahmen unseres zweitägigen Soforthilfeprogramms ab.
Nur für den Fall, dass der Unternehmer niemanden zur Unterstützung hat, kann er beantragen, dass unsere ehrenamtlichen Spezialisten die weitere Umsetzung aller Maßnahmen übernehmen und ihn dabei kontinuierlich unterstützen und beraten.
Wenn unsere Spezialisten weiter helfen sollen …
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Die Umsetzung aller weiteren Maßnahmen erfolgt stets unentgeltlich. Von Anfang an werden Lösungen individuell auf das Unternehmen, seine Mitarbeiter und das Umfeld maßgeschneidert und umgesetzt, wobei der Unternehmer selbst stets eingebunden ist.
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Leider haben wir für diese zusätzliche Unterstützung eine lange Warteliste, da gemäß unserer Vereinsstatuten unsere Mitglieder Vorrang haben. Der Unternehmer kann sich dort registrieren lassen, und sobald wir die personellen Ressourcen dafür haben, werden wir ihn kontaktieren.
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Wenn es dringend ist, kann der Unternehmer einen Antrag stellen, ein "Fördermitglied in Not" zu werden (mit reduziertem Beitrag). Als "Fördermitglied in Not" hat er sofort Zugang zu allen Einrichtungen, Spezialisten und Coaches. Allerdings müssen wir auch hier zunächst prüfen, ob noch Plätze oder Kapazitäten verfügbar sind.
Schweigepflicht
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Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Vereins, einschließlich unserer ehrenamtlichen Spezialisten und Verwaltungsmitarbeiter, unterliegen strenger Schweigepflicht.
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Wir veröffentlichen grundsätzlich keine Referenzen, sodass kein Unternehmer befürchten muss, öffentlich als solcher bekannt zu werden.